EBM: Die Anzahl der Gespräche im Blick behalten!

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

Die Einführung der EBM-Gesprächsziffer Nr. 03230 im Oktober 2013 hat Ärzten keinen Cent mehr gebracht. Wie wird die neue Ziffer angewendet?

Manche Ärzte haben die neue Gesprächsziffer Nr. 03230 bei ihrer Abrechnung im vierten Quartal 2013 gänzlich ignoriert, andere sind offenbar dem Motto „Reden ist Gold“ gefolgt. Das haben Praxis-Analysen der AAC GmbH gezeigt. Beide Wege sind aus wirtschaftlicher Sicht fatal.

Zwar hat der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner Sitzung im Dezember letzten Jahres entschieden, dass das Gespräch neben der Versichertenpauschale nur noch 10 statt 20 Minuten Prüfzeit auslöst. Negativ für Ärzte war aber die Klarstellung, dass die Gespräche unter einem betonharten Deckel budgetiert sind (maximales Punktzahlvolumen).


Praxisanalyse Abrechnung GesprächeEs gilt die Faustregel: Durchschnittlich darf nur bei jedem zweiten Patienten ein Gespräch abgerechnet werden. Darüber hinaus wird „umsonst“ geredet – zumindest was das Praxiseinkommen betrifft. KVen, die diese Regel in ihren Honorarverteilungsmaßstäben aufgeweicht haben, wurde mit der Klarstellung ein deutliches Zeichen gesetzt.


Wie Ärzte die neue Ziffer in der Praxis angewendet haben, ist aus der Tabelle rechts ersichtlich. Die Echtdaten stammen aus Abrechnungsanalysen der AAC GmbH des vierten Quartals 2013. Eine Einzelpraxis aus Berlin hat demzufolge – zumindest aus abrechnungstechnischer Sicht – überhaupt keine Gespräche geführt.

Nur zwei von zwölf Praxen
liegen im grünen Bereich

„Hier besteht je nach KV die große Gefahr, dass die Praxis Honorareinbußen hinnehmen muss“, sagt AAC-Geschäftsführer Dr. Georg Lübben. Das gilt zumindest dann, wenn die Praxis sich hier nicht plötzlich andere Einnahmequellen erschlossen hat.

Bei einer Scheinzahl von 1215 gehen der Praxis so rund 5470 Euro verloren (Berechnung: 1215 x 4,50 Euro. Oder, da nur jedes zweite Gespräch voll bezahlt wird: 607 x 9 Euro). Spitzenreiter bei der Abrechnung von Gesprächen ist eine Einzelpraxis in Bayern, die 1438 Gespräche bei einem Budget von 490 abgerechnet hat. Damit hat der Arzt hier 948 Gespräche im Wert von 8532 Euro geführt, die er nicht vergütet bekommt. Von dem Honorarverlust ganz abgesehen, besteht hier zusätzlich die Gefahr, dass die Praxis wegen der massiven Überschreitung in eine Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfung gerät.

Nur zwei von zwölf der analysierten Praxen (eine Einzelpraxis in Berlin mit 272 und eine Gemeinschaftspraxis in Bayern mit 956 Gesprächen) liegen mit ihren abgerechneten Gesprächen in einem plausiblen Bereich, der auch keine hohen Verluste bescheren wird. Die Zahlen verdeutlichen sehr gut, wie wichtig es für die Praxisteams ist, die Anzahl der geführten Gespräche im Blick zu behalten. Denn alle Zahlen, die sich über oder unter dem vorgegebenen Budget bewegen, bescheren Verluste und möglicherweise zusätzliches Ungemach wegen implausibler Abrechnungsweise.