Honorarplus für 2017 lässt auf sich warten

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann; Foto: Fotolia

Hält der Orientierungswert mit dem Oberarztgehalt Schritt oder droht eine Nullrunde?

In den Honorarverhandlungen konnten sich KBV und Kassen nicht über den Orientierungswert für 2017 einigen. Die Kassen wollen eine Nullrunde, die KBV fordert 1,4 % mehr. Das Schiedsverfahren soll die Lösung bringen. Der Euro-Preis der EBM-Leistungen wird auf Basis des vom Bewertungsausschuss festzulegenden bundeseinheitlichen Punktwertes („Orientierungswert“) jährlich neu von KVen und gesetzlichen Krankenkassen regional vereinbart. Bei den Verhandlungen zur Anpassung für 2017 brachte der GKV-Spitzenverband einen Beschlussantrag ein, der eine Nullrunde vorsieht. Demnach soll der Orientierungswert unverändert 10,4361 Cent betragen.

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Kassen: Einkommen der Ärzte sind schon gestiegen

Laut KBV begründen die Kassen dies unter anderem mit den sinkenden Praxiskosten für den technischen Leistungsanteil der EBM-Positionen. Die Überschüsse der Vertragsärzte seien gestiegen; die Arbeitsproduktivität je Arztstunde habe sich erhöht. Der Beschlussantrag der KBV sieht dagegen eine Anhebung des Orientierungswertes um 1,4 % auf 10,5822 Cent vor. Außerdem fordert die KBV rund 121,6 Mio. Euro mehr für strukturelle Maßnahmen. Mit diesem Geld sollen Vorhaben gefördert werden, die die haus- und fachärztliche Grundversorgung stärken.

KBV und GKV uneins – das Schiedsverfahren muss helfen

Die KBV macht bei ihrer 1,4%-­Forderung vor allem die steigenden Oberarztgehälter in den Krankenhäusern geltend. Bei der Beschlussfassung für 2013 bis 2015 war die Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns stets berücksichtigt worden. Auch der im vergangenen Jahr ohne die Stimmen der KBV gefasste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses berücksichtigte die gestiegenen Arztgehälter. Da eine Beschlussfassung im Bewertungsausschuss nicht möglich war, wurde jetzt der um drei Unparteiische verstärkte Erweiterte Bewertungsausschuss als „Schieds­amt“ eingeschaltet. Dieser wird am 21. September über die Anpassung des Orientierungswertes beraten. Der Bewertungsausschuss hat auch Vorgaben zur regionalen Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) aufgrund von Veränderungen der Morbiditätsstruktur der Versicherten zu beschließen. Das Klassifikationsmodell, mit dem die regionalen diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten für 2017 ermittelt werden, ist bereits vereinbart. Die Berechnungen können beginnen. Die Empfehlungen will der Bewertungsausschuss am 21. September beschließen.

Medikationsplan: kein extrabudgetäres Geld?

Allerdings werden damit die unterschiedlichen regionalen Vergütungen je nach ICD-10- Kodierungs­tiefe erneut zementiert. Wer als Vertragsarzt in seinem KV-Bezirk ein besonders großes Stück vom Kuchen abbekommen will, muss also fleißig ICD-10-Kodes studieren. Die Vergütung für das Ausstellen und Aktualisieren von Medikationsplänen ab dem 1. Oktober steht ebenfalls noch aus. Die von KBV und Krankenkassen angestrebte einvernehmliche Lösung kam bislang nicht zustande. Man verständigte sich auf eine mögliche Vergütungssystematik. Diese ist aber offenbar direkt mit der Bewertungshöhe der anderen EBM-Leistungen und dem daraus resultierenden Vergütungsvolumen verknüpft. Das bedeutet: Die Kassen wollen den Medikationsplan nicht extrabudgetär, sondern innerhalb der MGV und damit streng genommen auch zum (verdeckten) Nulltarif bezahlen.

Parallel wird an einer Regelung im Bundesmantelvertrag-Ärzte gearbeitet, um den Anspruch der Versicherten auf einen Medikationsplan entsprechend der gesetzlichen Vorgabe zu konkretisieren. Laut SGB V war eine Umsetzung schon zum 30. Juni 2016 fällig. Die KBV spürt zwar eine Annäherung, hat aber wegen des Inkrafttretens der Regelung am 1. Oktober vorsorglich auch hier das Schiedsamt angerufen.