Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
Gesunde Zähne bedeuten viel mehr als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. So können zum Beispiel Beläge oder fortgeschrittene Entzündungen im Mund möglicherweise eine Lungenentzündung auslösen oder Herzerkrankungen mitverursachen.
Senioren, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit einer Behinderung sind jedoch oft nicht in der Lage, die notwendige regelmäßige Pflege der Zähne selbstständig durchzuführen. In diesem Fall können Patientinnen und Patienten eine "aufsuchende" zahnmedizinische Betreuung zu Hause in Anspruch nehmen.
Einfache Zahnärztliche Maßnahmen können zu Hause erfolgen
Eine Behandlung zu Hause kann allerdings nicht so umfangreich sein wie in einer zahnärztlichen Praxis. Oftmals beschränkt sich die Versorgung auf einfachere zahnärztliche Maßnahmen. Für weitergehende Behandlungen müssen Patienten in der Regel nach wie vor eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Ist eine Behandlung zu Hause nicht möglich, bietet die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Leistungen für den Transport zur Zahnarztpraxis.
Broschüre informiert über neue zahnärztliche Versorgungsangebote
Das neue Faltblatt "Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung" informiert Betroffene, Angehörige und die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste über die neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote in den eigenen vier Wänden zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Herausgeber sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Das Faltblatt "Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung" steht ab sofort auf den Websites der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste zum kostenlosen Download zur Verfügung.