Arzneimittel-Datenbank: geschaltete Werbung keine Zuwendung
Es verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht und die Berufsordnung der Ärzte, wenn ein Unternehmen (in diesem Fall die ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH) eine von ihm entwickelte Arzneimitteldatenbank Ärzten kostenlos zur Verfügung stellt und dies mit Werbebannern finanziert. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Geklagt hatte ein konkurrierendes Unternehmen – die ePrax AG –, das Ärzten eine werbefreie, kostenpflichtige Datenbank anbietet. Das Unternehmen kritisierte, dass das Angebot der ifap GmbH die Ärzte zu einem berufsordnungswidrigen Verhalten animiere. Die kostenlose Datenbank stelle eine verbotene Zuwendung dar, die Ärzte unsachlich beeinflusse.
Das sahen die…
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