Arzthelferin will sich nicht fortbilden
Ein Allgemeinarzt fragt:
Ich habe vor Jahren die MFA meines Vorgängers übernommen. Sie waren in der Tarifstufe III eingruppiert, obwohl keine Zusatzausbildungen oder regelmäßige Fortbildungen erfolgten. Eine Rückstufung war aus Gewohnheitsrecht nicht möglich.
2008 kam der Tarifvertrag mit neuer Gehaltsstufe ab 30 Berufsjahren und 120 Fortbildungsstunden für Gruppe III heraus. Ich habe meine Mitarbeiterinnen aufgefordert, die 120 Stunden bis zum Eintreten der 30 Berufsjahre nachzuweisen. Muss ich auch bei Nichterbringen der Fortbildung die Gehaltserhöhung ab 30 Jahren bezahlen oder kann ich auf eine Rückstufung in Gruppe II bestehen?
Außerdem möchte ich wissen, ob die Wahlmöglichkeit des…
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