Aufladen privater Geräte am Arbeitsplatz: fristlose Kündigung?
In dem vom LAG entschiedenen Fall (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20.01.2012, Az. 3 Sa 408/11) hatte ein Arbeitnehmer seinen privaten elektrischen Rasierapparat am Arbeitsplatz aufgeladen. Diesen Vorfall nahm der Arbeitgeber zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, da der Arbeitnehmer seinen Rasierapparat heimlich aufgeladen habe und sich damit am Strom der Kanzlei bereichert habe.
Das Aufladen ist aus wirtschaftlicher Sicht eine Lappalie
Nach Ansicht des LAG rechtfertige dieses Verhalten jedoch keine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die „Stromunterschlagung“ stelle angesichts der mit dem Ladevorgang für den Arbeitgeber verbundenen äußerst…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.