Betriebliche Altersversorgung: Tarifverträge für MFA
Seit dem 1.4.2008 müssen Praxisinhaber, die <media 2989 _blank - "Manteltarifvertrag MFA">tarifgebundene Arbeitsverträge</media> abschließen bzw. solche, die daran angelehnt sind, auch selbst Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiterinnen zahlen.
Neue Tarifverträge für MFA gelten ab 1. Juli 2011
Am 1. Juli 2011 treten für Medizinische Fachangestellte neue <media 2990 _blank - "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung, Tarifvertrag_Altersversorgung.pdf, 92 KB">Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung</media> in Kraft. Damit erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag jeweils um 10 Euro.
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