Betriebsausflug ist keine Pflicht
Gerade in den Sommermonaten - aber natürlich nicht nur - bietet es sich an, mit den Praxismitarbeitern einen netten Betriebsausflug oder ein Betriebsfest zu veranstalten.
Aber: Es besteht kein Rechtanspruch seitens der Mitarbeiter auf die Durchführung eines Betriebsausflugs oder eines Sommerfestes. Denn es handelt sich hier nur um eine rein freiwillige Leistung des Unternehmens, um seine Mitarbeiter zu motivieren.
Genauso sind aber auch die Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, zum Beispiel im Hochseilgarten mitzuklettern. Findet die Veranstaltung aber aber während der regulären Arbeitszeit stattfindet, gilt: mitfeiern - oder arbeiten.
Wird die Praxis während eines Betriebsausflugs…
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