Das reicht für den Approbationsentzug
Über eine entsprechende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts 2009 (AZ: 8 LA 99/09) informieren die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Über einen Zeitraum von fünf Jahren fälschte der Arzt Abrechnungen und ärztliche Unterlagen. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Arzt muss ferner der KV Niedersachsen 550 000 Euro erstatten. Weitere gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts, die Unterschrift einer Patientin auf Abrechnungsunterlagen gefälscht zu haben, wurden wegen der Höhe der bereits ausgesprochenen Strafe vorläufig eingestellt. Nachdem dem Arzt die…
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