Darmkrebsvorsorge Die neuen Regeln

Autor: Dietrich Hüppe

Am 1. Juli 2019 hat eine neue Etappe in der Darmkrebsvorsorge begonnen: Alle gesetzlich versicherten Bürger ab dem 50. Lebensjahr werden seit diesem Tag und dann alle fünf Jahre – bis sie 65 sind – über die Möglichkeiten der Darmkrebsvorsorge durch ihre Kasse schriftlich informiert und zur weiteren Beratung an ihre betreuenden (Haus-)Ärzte verwiesen.

Folgende Leistungen sind hier im Einzelnen vorgesehen:

  • Die Einladung zur Darmkrebsvorsorge richtet sich an beschwerdefreie Versicherte.
  • Männer und Frauen zwischen 50 und 54 Jahren haben einen jährlichen Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT) auf Blut im Stuhl.


Bei einem auffälligen Stuhltest besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

  • Männer ab 50 haben einen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien (= Vorsorgekoloskopien) im Mindestabstand von zehn Jahren. Wird das Angebot erst ab 65 Jahren wahrgenommen, finanziert die Kasse nur eine Koloskopie.
  • Frauen haben einen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien ab 55 Jahren. Wird das Angebot erst ab 65 wahrgenommen,…

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