Expertentreff: Nutzenbewertung mindert Regressgefahr noch nicht
Die letzten Gesundheitsreformen enthielten etliche Neuregelungen, die Ärzte vor Regressen bei der Arzneimittelverordnung schützen sollen und Regressandrohungen zu stumpfen Schwertern machen:
- Möglichkeit der Vorausanerkennung von Praxisbesonderheiten
- Abzug rabattierter Arzneimittel
- Grundsatz Beratung vor Regress
- regressablösende Individualvereinbarungen
- Höchstgrenzen für Regresse
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Eine weitere Entlastung erfolgt durch die frühe Nutzenbewertung. Hier werden (bislang) neu zugelassene Präparate auf einen…
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