Freier praktizieren: Was der Bundesrat ändern will
Wie berichtet, geht das geplante VÄndG in einigen Punkten über die Musterberufsordnung (MBO) bzw. deren konkrete Umsetzung in den Berufsordnungen der Kammern hinaus. Hier würde bei unveränderter Umsetzung die Situation entstehen, dass der Kassenarzt mehr darf als der Privatarzt bzw. dass einem Arzt bei seinen Kassenpatienten etwas erlaubt ist, was ihm bei seinen Privatpatienten verboten ist.
VÄndG gerät in Konfliktmit der MBO
So sieht zum Beispiel das VÄndG bundeseinheitlich die fachfremde Anstellung von Kollegen für den Kassenarztbereich vor, was nicht in allen Bundesländern nach der Berufsordnung der Kammern möglich ist. Außerdem enthält die Möglichkeit zur fachfremden Anstellung in der MBO…
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