Haftpflicht nach teilweisem Rückzug aus dem Berufsleben?
Nach gesundem Menschenverstand könnte man glauben: Zieht sich der Arzt aus dem Berufsleben zurück, wirkt die Haftpflichtversicherung noch nach. Denn wenn ein Patient einen Schadensersatzanspruch wegen eines eventuellen Behandlungsfehlers anmeldet, muss dieser Fehler logischerweise während der Praxistätigkeit geschehen sein. Und in dieser Zeit war der Arzt ja noch versichert.
Der Rechtsanwalt: Wann wurde der Schaden zugefügt?
Rechtsanwalt Maximilian G. Broglie vertritt die Ansicht, dass es auf den Zeitpunkt ankommt, an dem ein Schaden zugefügt wurde, und dass der Arzt eben zu diesem Zeitpunkt auch versichert war – egal, wie lange das Ereignis auch zurückliegt. Allerdings gibt es Fälle, so…
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