Honorarkürzung trotz genügend Fortbildungs-Punkten?
Die Niedergelassenen können die Verantwortung für ihr Punktekonto nicht auf andere abwälzen, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Sozialgerichts. Es sei alleinige Aufgabe des Niedergelassenen, die Anzahl seiner Punkte regelmäßig zu kontrollieren und sich um die Zertifikate der Kammern zu bemühen, um den Stichtag bei der KV einhalten zu können. Versäumnisse kann der Arzt in der Regel nicht auf andere abwälzen.
Die Richter entschieden außerdem, dass die gesetzliche Pflicht der Ärzte zur Fortbildung samt Stichtagsregelung mit der Verfassung vereinbar ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fortbildung nicht verfassungswidrig! |
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.