Inkorrekte Abrechnung: Approbation in Gefahr!
Aktuell häufen sich die Fälle, in denen im Nachgang zu einer Plausibilitätsprüfung die Approbationsbehörde aktiv wird und einen Widerruf der ärztlichen Approbation überprüft.
Häufig reicht hierzu schon ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aus, dessen Feststellungen dann ungeprüft in das Verwaltungsverfahren des Approbationswiderrufs übernommen werden – zum Nachteil des Arztes. Dies ist ein fragwürdiges Vorgehen, denn der Strafbefehl wird im Regelfall aufgrund eines verkürzten (summarischen) Verfahrens erlassen.
Strafbefehl ist Kriterium für Unwürdigkeit
Dennoch hat die Rechtsprechung die Verwertbarkeit des Strafbefehls bejaht. Der Widerruf der Approbation ist in der Bundesärzteordnung…
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