Konkurrenz im Haus berechtigt zur Mietminderung
Ein Orthopäde hatte mit dem Vermieter eines Ärztehauses einen Mietvertrag geschlossen, in dem Konkurrenzschutz u.a. für die Fachrichtung Orthopädie vereinbart wurde. Zudem hatte der Orthopäde angekündigt, dass er operative Eingriffe in seiner Praxis durchführen wolle.
Ein Jahr später holte der Vermieter aber zwei Chirurgen (Schwerpunktpraxis für Athroskopie und Gelenkchirurgie) ins Haus. Diese führten u.a. auch operative und nicht operative Behandlungen an Stütz- und Bewegungsorganen durch.
Rückzahlung von 23 300 Euro Miete gefordert
Dagegen wehrte sich der Orthopäde und pochte auf die Einhaltung der …
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