Lauscher in der Sprechstunde
„Stellen Sie sich vor, Ihr Kind wäre entführt. Würden Sie abhören oder nicht?“ Dieser volksnahen Herangehensweise des hessischen Innenministers Bouffier (CDU) wollten die Ärzte auf dem 3. Hessischen Heilberufetag offensichtlich nur bedingt folgen. Unterstrichen werden sollte von Seiten des Ministers die Notwendigkeit von Abhörmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, die mit der Neuauflage des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) vom Dezember 2009 auch in Arztpraxen möglich ist. Denn mit der neuen Gesetzeslage gelten Ärzte nicht mehr wie Pfarrer, Abgeordnete oder Journalisten als Berufsgeheimnisträger, denen ein Schutz vor polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zugebilligt wird.
Schweig…
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