Mit 57 noch niederlassen?
<break-end />Dr. F. T., Internist in D.:
Ich habe Fragen in Zusammenhang mit der Gründung einer Gemeinschaftspraxis: Der Kollege, der mir die Praxis abgeben will, ist zur Zeit schon im Rentenalter. Ich selbst bin auch schon fast 57 Jahre alt. Was ist bei der Praxisübernahme zu beachten? In naher Zukunft möchte ich dann die Praxis in ein MVZ umwandeln. Ist das möglich?
Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Der ins Auge gefasste Übernehmer ist 57 Jahre und kann nach aktuellem Recht nicht übernehmen. Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist die Übernahme einer Einzelpraxis aber vom nächsten Jahr an auch mit einem höheren Ater als 55 Jahre möglich.
Ein medizinisches…
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