Moderne Insuline werden wieder voll erstattet
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem Schreiben klargestellt, dass Rabattverträge, die Gesetzliche Krankenkassen mit Insulinherstellern abgeschlossen haben, gültig sind. Mit diesen Verträgen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass moderne, kurzwirksame Insuline von den Kassen voll erstattet werden können. Denn es sollte sicher gestellt werden, dass diese Insuline nicht teurer sein dürfen als herkömmliche Humaninsuline.
Laut einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juli 2006 dürfen kurzwirksame Analoginsuline nur noch verschrieben werden, wenn sie nicht teurer als Humaninsuline sind. Dieser Beschluss ist am 29. September in Kraft…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.