Mutiert das MVZ jetzt zum Auslaufmodell?
Fachübergreifende Versorgung aus einer Hand, um vor allem die lästigen Doppeluntersuchungen im Gesundheitswesen einzusparen – dafür wurden die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) von der Regierung angelegt. Doch durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) wird den MVZs genau diese Zweckbestimmung nun zum Nachteil. Denn mit Inkrafttreten des VÄndG kann jeder Vertragsarzt mit Praxis andere Kollegen einstellen, und das sogar fachgleich. Während in einem MVZ mindestens zwei unterschiedliche Fachrichtungen vertreten sein müssen.
Eingeschränkte Hausärzte
Ein Hausarzt kann also nicht gemeinsam mit einem anderen Hausarzt ein MVZ gründen. Und auch die Kombination Hausarzt plus Kinderarzt…
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