Neue Chancen jetzt schon nutzen?

Autor: Detmar Ahlgrimm

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ist seit dem 1. Januar in Kraft. Ärzte, die die neuen Chancen schnell nutzen möchten, werden aber wahrscheinlich in vielen KV-Bereichen mit dem Hinweis auf fehlende Ausführungsbestimmungen ausgebremst. Wenn es eilt oder Wettbewerbern zuvorgekommen werden soll, gibt es etliche Möglichkeiten, der Selbstverwaltung Druck zu machen.

Die wesentlichen Neuerungen durch das VÄndG sind wie berichtet die überörtliche (auch KV-übergreifende) Gemeinschaftspraxis, die (auch fachfremde) Anstellung von Kollegen, die unselbstständige Praxisfiliale (Zweigpraxis) und Praxen in Teilzulassung ggf. mit Paralleljob z.B. als Klinik-Angestellter. Die neuen Möglichkeiten erfordern teilweise die Anpassung sog. „untergesetzlicher Normen“. Zu Letzteren gehören zum Beispiel der Bundesmantelvertrag oder die Bedarfsplanungsrichtlinien. Die KBV hat durchblicken lassen, dass bis zu einer Anpassung etwa ein halbes Jahr vergehen könnte. Was können Ärzte tun, die schon jetzt konkrete Projekte vorantreiben möchten? Diese Frage haben wir mit den…

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