Neue Chancen jetzt schon nutzen?
Die wesentlichen Neuerungen durch das VÄndG sind wie berichtet die überörtliche (auch KV-übergreifende) Gemeinschaftspraxis, die (auch fachfremde) Anstellung von Kollegen, die unselbstständige Praxisfiliale (Zweigpraxis) und Praxen in Teilzulassung ggf. mit Paralleljob z.B. als Klinik-Angestellter. Die neuen Möglichkeiten erfordern teilweise die Anpassung sog. „untergesetzlicher Normen“. Zu Letzteren gehören zum Beispiel der Bundesmantelvertrag oder die Bedarfsplanungsrichtlinien. Die KBV hat durchblicken lassen, dass bis zu einer Anpassung etwa ein halbes Jahr vergehen könnte. Was können Ärzte tun, die schon jetzt konkrete Projekte vorantreiben möchten? Diese Frage haben wir mit den…
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