Neue Regel für den Notfalldienst
Möglich macht es eine Einigung zwischen KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Nach eingehender Prüfung seien die Rechtsabteilungen der KBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zu dem Ergebnis gekommen, dass eine mehrfache Erhebung der Praxisgebühr bei Inanspruchnahme desselben Vertragsarztes nicht zulässig ist, so die Aussage der KBV.
Die neue Regelung gilt seit dem 1. Juli und betrifft wie gesagt nur Patienten, die denselben Arzt – das wird meist der Hausarzt sein – in der Regelversorgung und im organisierten Notfalldienst besuchen. Wird eine andere Praxis zur Notfallversorgung aufgesucht, muss der Patient weiterhin die zehn Euro zahlen.
Die nicht eingezogene Praxisgebühr im…
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