Partnerschaft mit Lehrerin - Ist Kooperation erlaubt?
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:
Wir – zwei Ärzte, ein Physiotherapeut und eine Lehrerin – wollen eine Partnerschaft gründen. Ziel der Kooperation soll eine Zusammenarbeit von Osteopathie und Psychotherapie mit begleitendem Coaching (Lehrerin) sein. Wir arbeiten nur mit Terminen und auf Honorarbasis. Jeder hat eine eigene Homepage und arbeitet auf eigene Rechnung. Nach außen (Schild) wollen wir uns allgemein (Zentrum für ...) bezeichnen. Ist dies so rechtlich machbar?
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht:
Die sogenannte medizinische Kooperationsgemeinschaft ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Physiotherapeut, schließt jedoch die Partnerschaft mit einer…
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