Patienten auf Zuschüsse von Krankenkassen hinweisen
In § 20 Abs. 1 SGB V ist festgeschrieben, dass Krankenkassen die Primärprävention in verschiedenen Feldern fördern sollen – mögliche Bereiche sind Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum. Dafür bieten die Krankenkassen entsprechende Präventionskurse – meist von Drittanbietern – an, die bezuschusst werden.
Dabei müssen Anbieter der jeweiligen Kurse bestimmte Kriterien erfüllen, die im „Leitfaden Prävention“ von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegt sind.
Jährlicher Wechsel von Yoga und Rückenschule
In der Regel können sich Versicherte auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse ein für sie passendes Angebot heraussuchen. Die Teilnahme…
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