Patientenrechtegesetz: Was ändert sich für Ärzte?
Behandlungsvertrag
Für die meisten niedergelassenen Ärzte bleibt es beim bisherigen Charakter eines Dienstvertrages (es wird nur die Behandlung, nicht ein bestimmtes Ergebnis geschuldet). Man könnte sogar die Auffassung vertreten, dass im Zuge der ausdrücklichen Verweisung auf das Dienstverhältnis mangels aufgeführter Ausnahmen jeder Behandlungsvertrag nach Dienstvertragsrecht zu beurteilen ist. Ärzte, die nach der bisherigen Rechtsprechung teilweise auch ein Ergebnis schulden, z.B. Zahnärzte und Laborärzte, könnten davon profitieren.
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