Praxisabgabe im Sperrgebiet
Wie Sie es nicht machen sollten, zeigt der Fall eines Kollegen: Der Frauenarzt wollte aus Altersgründen seine Praxis veräußern. Da sich die Praxis im Sperrgebiet befindet, wurde die Stelle ausgeschrieben. Es schien auch alles glatt zu gehen, denn schon bald war ein Nachfolger gefunden, mit dem der Gynäkologe sogleich die nötigen Verträge schloss. Nur machte ihm der Zulassungsausschuss einen Strich durch die Rechnung, denn der auserwählte Nachfolger stand nicht auf der Warteliste - woraufhin ein anderer Arzt den Zuschlag erhielt, zu dessen Gunsten außerdem sprach, schon länger Approbation und Facharztabschluss zu haben. Er wollte nicht nur weniger bezahlen, sondern auch nicht die Helferinnen…
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