Stellenanzeige immer geschlechtsneutral!
In dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall suchte ein mittelständisches Unternehmen einen neuen Geschäftsführer. Mit der Bewerbersuche wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Auf die Stelle bewarb sich auch eine Frau, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Letztendlich entschied sich das Unternehmen für einen Mann und sagte der Frau ab.
Diese, selbst Rechtsanwältin, zog vor Gericht und verklagte das Unternehmen auf 25 000 Euro Entschädigung, da dieses die Stellenanzeige nicht geschlechtsneutral formuliert hatte.
In erster Instanz erlitt die Juristin eine Schlappe, vor dem OLG erzielte sie einen Teilerfolg. Die Richter sprachen ihr eine Entschädigung von 13 000…
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