Verkehrswertbestimmung: So wird die Ertragskraft einer Praxis berechnet
Der Bundesgerichtshof hat nun das „modifizierte Ertragswertverfahren“ als eine geeignete Methode zur Bewertung von Arztpraxen bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die Bewertung einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis im Zugewinnausgleich.
Der von Gericht beauftragte Sachverständige, der den Sachwert und den ideellen Wert der Praxis festzustellen hatte, verwarf die sogenannte Ärztekammermethode, da diese zu unrealistischen Werten führen würde, bzw.ein reines Umsatzwertverfahren, das nicht die Ertragskraft der Praxis widerspiegeln könne.*
Stattdessen wandte der Gutachter das in der Fachliteratur seit den 1990er Jahren bevorzugte „modifizierte Ertragswertverfahren“ an, in dem er den…
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