Versicherer darf Kopie der Patientenakte einfordern
Das OLG München bestätigte jetzt einer Zusatzversicherung das Recht auf eine Kopie der Patientenakte. Ein Patient hatte nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung umfangreiche zahnärztliche Leistungen vornehmen lassen. Er hatte seinen Zahnarzt von der Schweigepflicht entbunden. Der Versicherung genügten die Auskünfte des Zahnarztes jedoch nicht, sie forderte eine Kopie der Patientenakte.
Vor dem OLG München erlitt der Patient eine Schlappe: Solange er die Kopie seiner Akte nicht vorlege, könne die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Zwar habe eine Versicherung nicht immer das Recht auf Einsichtnahme in die komplette Patientenakte. Im vorliegenden Fall jedoch gebe es deutliche…
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