Cannabis Wann und wie verordnen?

Autor: Kirsten R. Müller-Vahl

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Im März 2017 trat das viel diskutierte "Cannabis-als-Medizin-Gesetz" in Kraft. In den nachfolgenden 10 Monaten wurden mehr als 13.000 Anträge bei den gesetzlichen Krankenkassen gestellt auf Kostenübernahme für eine Off-label- oder No-label-Behandlung mit einem der verschreibungsfähigen Cannabis-basierten Medikamente. Diese Zahl verdeutlicht, dass Cannabis-basierte Medikamente ihren Platz in der Medizin gefunden haben, auch wenn bis heute bei vielen Ärzten Unsicherheiten bei der Verschreibung und Sorge vor Regressen bestehen. Nach wie vor ist nur unzureichend geklärt, bei welchen Erkrankungen Cannabis-basierte Medikamente wirksam sind.

Das "Cannabis-als-Medizin-Gesetz"

Gleichzeitig mit dem "Cannabis-als-Medizin-Gesetz" [1] wurde das zuvor und seit 2007 bestehende systemwidrige Verfahren eingestellt, dass Patienten bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis zum legalen Erwerb für eine "ärztlich begleitete Selbsttherapie" beantragen konnten. Bis dato waren 1.061 derartige Erlaubnisse erteilt worden [2, 3].



Beachte:


Bei einer Verordnung von Cannabisblüten muss auf dem Rezept zwingend die Blütensorte vermerkt werden. Aktuell (Stand Februar 2018) sind 28 verschiedene Sorten verfügbar, die jeweils auf die Gehalte von THC (1 – 26 %)…

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