Was Sie Arbeitgebern verschweigen dürfen
Sie dürfen getrost angeben, die Patientin sei frei von ansteckenden Krankheiten, erklärten der Kölner Rechtsanwalt Jacob Hösl und der Arzt Dr. Jens Jarke von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz aus Hamburg. Denn der Arbeitgeber darf nur nach gesundheitlichen Einschränkungen fragen, die die fragliche Tätigkeit betreffen. Und bei der Altenpflege bestehen keinerlei Übertragungsgefahren durch eine HIV-positive Pflegerin. Selbst hohe Viruszahlen bedeuteten hier keine Einschränkung, erklärte Dr. Jarke.
Altenpflege auch mit hoher Viruslast erlaubt
Jede Frage nach Krankheiten braucht man nur bezüglich ihrer beruflichen Relevanz zu beantworten. Das gilt für den…
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