Wegen Unisex-Tarifen nicht kirre machen lassen
Der Wandel von Bisex- zu Unisex-Tarifen geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2011 zurück. Demnach verstoßen geschlechtsspezifische Tarife gegen das Diskriminierungsverbot.
Altverträge sind von der Neuregelung nicht betroffen. Allgemein
günstiger wird der Versicherungsschutz in der Unisex-Welt unterm Strich allerdings keineswegs. „Je Tarif gibt es künftig immer ein Geschlecht, das mehr zahlen muss“, sagt Axel Kleinlein, Vorsitzender des Bundes der Versicherten.
„Die Einführung der Unisex-Tarife führt dazu, dass zum Beispiel Altersvorsorgeprodukte für Männer tendenziell teurer werden, weil die…
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