Wenn Besucher aus dem Ausland erkranken - wie abrechnen?
Ist Ihrem Praxisteam klar, dass Sie für EU-Bürger die Praxisgebühr verlangen müssen? Und wie wird überhaupt abgerechnet bei einem EU-Bürger?
Ein Urlauber aus einem EU-Land wird über die Muster 80 und 81 sozusagen als deutscher Krankenversicherter behandelt. Der Vertragsarzt legt wie im Ersatzverfahren einen Schein an und rechnet normal über seine KV ab. Vorteil für ihn: Diese Leistungen werden extrabudgetär vergütet. „Inga aus Schweden“ bekommt also von der aushelfenden deutschen Krankenkasse die gleichen Leistungen, wie ein gesetzlich Versicherter aus Deutschland – muss allerdings auch die Praxisgebühr bezahlen!
In einem liebevoll animierten Video von KV-TV erklärt Dr. Thomas Kopetsch…
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