Wer profitiert von welcher QZV-Variante
Eingeführt werden die neuen QZV zum 1. Juli 2010 für folgende Leistungen:
- Für „Freie Leistungen“, die bis zum 30. Juni 2010 aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), aber außerhalb der Regelleistungsvolumen (RLV) ohne Mengenbegrenzung honoriert werden (z. B. Akupunktur),
- für Leistungen, für die es jetzt Fallwertzuschläge gibt (z.B. Ultraschall und Psychosomatik bei Hausärzten, Teilradiologie bei Fachärzten) und
- für Leistungen, die bislang im RLV enthalten sind, aber nur von einem Teil der Ärzte der jeweiligen Arztgruppe erbracht werden (z.B. Allergologie, kurative Mammographie, Bronchoskopie).
Die KVen können mit den regionalen Krankenkassen besonders förderungswürdige Leistungen…
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