Zeitvorgaben bedrohen Hausärzte doch
Zur Erinnerung: Pro Quartal hat eine Einzelpraxis 780 Stunden zur Versorgung der Kassenpatienten zur Verfügung. Fachgruppengleiche Gemeinschaftspraxen multiplizieren diese 780 Stunden einfach mit der Anzahl der Praxisinhaber. Angestellte Ärzte werden auch mit dem Anteil ihrer Tätigkeit berücksichtigt. Bei fachgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxen oder auch Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden die Zeiten für jeden einzelnen Arzt gesondert berechnet. Es muss ohnehin hinter jeder Ziffer eine Kennzeichnung eingetragen sein, die eine eindeutige Zuordnung möglich macht.
780 Stunden <forced-line-break />pro Quartal erlaubt
Es wird aber nicht nur überprüft, ob Sie mit den 780 Stunden im…
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