Ärztliche Selbstverwaltung Bald ein blutleerer Torso?

Kolumnen Autor: Max Kaplan

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Die korporatistische Steuerung unseres Gesundheitssystems wird immer wieder auf den Prüfstand gestellt, was per se nicht schlecht ist. Eine lebendige Selbstverwaltung muss Kritik aushalten und sich immer wieder selbstkritisch hinterfragen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass der Gesetzgeber auf Korporatismus gesetzt und einen großen Teil seiner Regelungskompetenz im Gesundheitswesen auf die Selbstverwaltungsorganisationen übertragen hat. Aufgrund ihrer Sachkenntnis, ihrer Nähe zur Praxis und ihrer Bindung zu ihren Mitgliedern lösen die Selbstverwaltungsorganisationen viele diffizile Detailregelungen einfach besser und effizienter, als es der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene könnte. Damit ist eine starke Selbstverwaltung keine Konkurrenz zum Staat. Vielmehr entlastet und ergänzt sie ihn.

Gäbe es die ärztliche Selbstverwaltung nicht, wäre die Gefahr von regional stark unterschiedlichen Regelungen in Gesundheitsfragen nicht von der Hand zu weisen. Den Landesärztekammern ist es zu verdanken, dass wir über Ländergrenzen hinweg weitgehend übereinstimmende Rechtsgrundlagen für die ärztliche Berufsausübung haben – etwa in Fragen der Qualität ärztlichen Handelns oder aber auch bei der Einhaltung beruflicher und ethischer Normen. Wir stellen sicher, dass die Fachärzte in ganz Deutschland auf dem gleichen hohen Niveau qualifiziert werden. Wir übernehmen Verantwortung – nicht nur für unsere eigenen Belange, sondern auch und gerade für das Gemeinwohl.

Ungeachtet dessen werden die Wesensmerkmale ärztlicher Freiberuflichkeit und damit auch der ärztlichen Selbstverwaltung durch Kontrollbürokratie und durch staatliche Interventionen zunehmend infrage gestellt. Seit Jahren beobachten wir, dass die das Gesundheitswesen betreffenden Gesetze und Verordnungen weit davon entfernt sind, Rahmenvorgaben zu sein. Vielmehr regeln sie die gesundheitliche Versorgung bis in kleinste administrative oder neuerdings sogar medizinische Details. Dabei geht es nicht nur um die unmittelbare staatliche Einflussnahme, sondern auch um mittelbare Interventionen über den G-BA.

Es steht zu befürchten, dass die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung immer weiter eingeschränkt werden, bis von der lebendigen Selbstverwaltung nur noch ein blutleerer Torso übrigbleibt. Deshalb müssen wir die gegenwärtige Krise als Chance begreifen, wobei alle gefordert sind: Die Selbstverwaltungsorganisationen müssen gewohnte Strukturen hinterfragen und da, wo es nötig ist, neue Wege gehen. Und die Politik ist gefordert, der ärztlichen Selbstverwaltung wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Patientenversorgung benötigt.


Autor:
Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
81677 München

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (10) Seite 03
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.