Hausarztverträge Bringt die Wahl 2013 den großen Wurf?

Kolumnen Autor: R. Schmid

Ob 2012 nun – bezogen auf die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) – ein gutes oder ein schlechtes Jahr war, kommt auf den Blickwinkel an. Allein schon von Amts wegen muss da der Blick von Hausärztechef Ulrich Weigeldt etwas geschönt sein. Doch immerhin: 2012 standen 37 Vollversorgungsverträge mit 15 000 eingeschriebenen Ärzten und 2,7 Millionen versorgten Patienten auf der Habenseite. Vornweg natürlich der Modellvertrag in Baden-Württemberg, gefolgt von bundesweit geltenden Verträgen der TK und der IKK classic und den neu belebten freien Verträgen in Bayern. Neue Verträge in Hessen und Nordrhein-Westfalen kamen zudem – trotz Refinanzierungsklausel – hinzu. Für Weigeldt also durchaus ein gutes HzV-Jahr, auch wenn er bei der practica in Bad Orb einräumen musste, dass das Potenzial der Hausarztverträge noch längst nicht ausgeschöpft ist.

Gegenwind hat HzV gebremst

Nicht nur aus diesem Grund fällt die Bilanz des HzV-Jahres 2012 von Eberhard Mehl, dem Hauptgeschäftsführer des Hausärzteverbandes, nicht so positiv aus. Zwar sieht auch er die über seinen Verband abgeschlossenen Verträge insgesamt im Aufwind. Doch heftige Gegenwinde, die sich mitunter gar zu einem Sturm ausgebreitet hatten, hätten ein besseres Ergebnis verhindert. So wurde zum einen immer wieder der Datenschutz vorgeschoben und kolportiert, dass Daten aus den Arztpraxen ungeschützt bei den Kassen landen. Auch in vielen KVen wurden die Verträge mit dem Hausärzteverband blockiert, um ja nicht selbst im Vertragsgeschäft an Einfluss zu verlieren. Und irgendwie haben es die Gegner von Hausarztverträgen sogar geschafft, die sehr respektablen Ergebnisse des nun evaluierten Hausarztvertrages in Baden-Württemberg kleinzureden. Schließlich ist es auch dem überwiegenden Teil der Krankenkassen gelungen, die Hausarztverträge immer wieder so zu unterlaufen, dass von einem großen Wurf 2012 nicht die Rede sein kann.

Politische Farbenspiele werden entscheidend sein

Dieser große Wurf könnte aber – und da liegen Weigeldt und Mehl wieder auf der gleichen Wellenlänge – 2013 gelingen. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist es aber, dass der Absatz 5a aus dem § 73 des SGB V wieder gestrichen wird. Und die Chancen dafür stehen nicht einmal so schlecht. Entscheidend hierfür werden die politischen Farbenspiele nach der Bundestagswahl sein. Rot-Grün hat bereits klar signalisiert, die Hausarztverträge nach altem Muster wieder aufleben zu lassen. Bei einer schwarz-grünen oder rot-schwarzen Konstellation dürfte es spannend werden, wer sich im Koalitionspoker letztlich durchsetzen wird. Bei Schwarz-Gelb dürfte der Hausärzteverband auch über 2013 hinaus mit seinen Hausarztverträgen politisch weiter gegen die Wand fahren.

Ärzte müssen HzV mit Leben füllen

Bis zur Bundestagswahl lässt sich die politische Großwetterlage allerdings durchaus noch beeinflussen. Zum einen vom Hausärzteverband selbst, dem insbesondere das fünfjährige Jubiläum der HzV in Baden-Württemberg eine Steilvorlage liefert, Skeptiker von den Vorzügen seiner Verträge zu überzeugen. Dabei sollte künftig allerdings auch zur Sprache kommen, welche Vorteile die Patienten von den Selektivverträgen haben. Solche Versorgungsaspekte für Millionen von Versicherten spielen wahltaktisch und gesundheitspolitisch eine viel größere Rolle als das Wohlergehen von einigen zehntausend Hausärzten. Doch nicht nur der Verband, jeder einzelne Hausarzt ist in diesem richtungsweisenden Wahljahr gefordert. Denn mit Hausärzten, die sich nicht in die Verträge einschreiben oder diese nicht mit Leben füllen, kann der Hausärzteverband politisch auch nicht punkten. Und selbst die Wissenschaftler sind in der Pflicht: Sie müssen ihre Evaluationen der Verträge so aufbereiten und transparent darstellen, dass Politiker und Leistungsträger darin auch eine nachhaltige wie finanzierbare Zukunftsoption sehen. Auf die HzV-Bilanz Ende 2013 darf man schon jetzt sehr gespannt sein. Noch ist alles möglich, das dicke Ende wie der große Wurf,

meint Ihr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2013; 35 (2) Seite 56
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.