Heilpraktiker Die Crux mit der „eingeschränkten“ Heilkunde

Kolumnen Autor: Josef Alkofer

© © Sonja Birkelbach - Fotolia

Die Berufsausübung der Heilkunde als Heilpraktiker geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 1939 zurück, das zwar in Grundzügen eine staatliche Regelung zum Schutz der „Volksgesundheit“ darstellt, mehr jedoch nicht.

Eine bestandene staatliche Prüfung bedeutet jedoch lediglich, dass der Heilkundige bzw. dessen Wirken keine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Ob er dagegen zur Heilung bzw. Genesung der Patienten beiträgt, wird dadurch allerdings in keiner Weise festgestellt.

Seltsame Blüten trägt diese Regelung des Heilpraktikerberufs in jüngster Vergangenheit. Befeuert durch höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgte nun eine Erweiterung auf Gebiete wie Physiotherapie oder Podologie, mit einer sogenannten "eingeschränkten Heilkunde". Bereits in den Startlöchern stehen weitere Gruppen wie z. B. Ergotherapeuten oder Masseure und warten nur noch auf den richterlichen Startschuss.

Zur Erlangung dieser Heilkundeerlaubnis ohne Bestallung ist lediglich das Bestehen eines beliebig häufig wiederholbaren Multiple-Choice-Tests und einer 30 bis 45 Minuten dauernden mündlichen Überprüfung an den zuständigen Gesundheitsämtern erforderlich.

Es gibt zwar sogenannte Schulen, deren Besuch ist jedoch rein fakultativ. Die dortige Beschulung kann nach individuellen Vorstellungen des jeweiligen Betreibers erfolgen, denn es gibt weder einen verbindlichen Lehrplan, noch ist diese Art der Ausbildung staatlich anerkannt. Dies geschieht in einem Land, in dem nahezu alles bis ins Detail rechtlich geregelt wird, bis hinein in die Verästelungen einer "eingeschränkten" Ausübung der Heilkunde.

Eine zeitgemäße Anpassung dieses Gesetzes, das seit nun schon mehr als 70 Jahren "in Diensten" steht, wäre dringend erforderlich, denn so wie sich die politischen Verhältnisse seit damals geändert haben, gilt dies auch für die Weiterentwicklung im Fach Medizin. Die Politik schiebt aber offenbar die Verantwortung für eine den heutigen Verhältnissen angepasste Neufassung vor sich her.

Ob die derzeitige gesetzliche Regelung zur Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung darstellt, darf zumindest stark in Zweifel gezogen werden, denn jede medizinische Diagnostik und Behandlung gehört in die Hände eines medizinisch Heilkundigen, der eine fundierte, dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasste medizinische Ausbildung hat und Risiken bei mangelnder Hygiene adäquat bewerten kann, um die Gefahr, dem Patienten zu schaden, so gering als möglich zu halten.


Autor:
Facharzt für Allgemeinmedizin, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen, Sportmedizin
93049 Regensburg

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (4) Seite 3
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.