Gesundheitswirtschaft Die Entmündigung der Ärzte
Als Carr-Saunders und Wilson 1933 ihre Studie "The Professions" veröffentlichten, lenkten sie erstmals in der Soziologie die Aufmerksamkeit auf diejenigen Berufsgruppen, die in Deutschland unter der mittlerweile kaum noch verwendeten Bezeichnung "Standesberufe" bekannt waren. Dazu zählten zunächst die Theologen, die Juristen und die Ärzte. Carr-Saunders und Wilson waren die Ersten, die sich fragten, was die "Professions" von anderen Berufsgruppen unterscheidet.
Viele weitere Studien sind seitdem erschienen und die Begriffe "professionalisation" und "deprofessionalisation" sind heute weit verbreitet. Im Deutschen werden sie meist unübersetzt übernommen, dabei zeigt erst die sinngemäße Übertragung, welche Bedeutung sie haben: die "Professionalisierung" ist die Verselbständigung, also die zunehmende Freiheit einer Berufsgruppe, sich ihr Wissen selbst zu schaffen, selbst zu bestimmen, wann dieses Wissen anzuwenden ist, und schließlich auch selbst zu entscheiden, wie die Anwendung dieses Wissens zu entlohnen ist.
Das Gegenteil ist die "Deprofessionalisierung". Damit ist die zunehmende Unterordnung der eben aufgezeigten Freiheiten unter die Weisung und Interessen anderer Gruppen gemeint. Genau hier lohnt es sich, auf den Wandel im Gesundheitswesen zu schauen. Keine Berufsgruppe kann von sich behaupten, zu 100 % die genannten Freiheiten als höchste Stufe der "Verselbständigung" zu genießen. Aber im Laufe der Jahrhunderte haben sich die Ärzte allmählich einem imaginären Höhepunkt genähert – bis die Entwicklung wieder rückgängig gemacht wurde.
Man kann die heute erkennbare "Deprofessionalisierung" der Ärzteschaft auch als Entmündigung bezeichnen. Das ist nicht allein das Werk einzelner Gesundheitspolitiker und es liegt auch nicht nur am Versagen der Standesvertreter. Die zunehmende Einengung der ärztlichen Berufsfreiheit ist in allen Industrienationen zu beobachten – je nach historischen Bedingungen verläuft sie unterschiedlich.
Das Gesundheitswesen wird bewusst in eine "industrielle Gesundheitswirtschaft" umgewandelt. Da gelten die Gesetze der industriellen Marktwirtschaft; ärztliche Kompetenz und Ethik werden dieser Entwicklung untergeordnet. Tatsache ist, dass die Ärzteschaft in der Presse, unter den Versicherungen, unter den Investoren, in der Industrie und unter den politisch Verantwortlichen kaum Mitstreiter begrüßen kann, die ihr behilflich sind, ein "Standesberuf" zu bleiben. Gibt es einen Ausweg? Vielleicht. Wenn die Patienten dereinst aufbegehren – sie gilt es als Mitstreiter für die Wahrung oder stückweise Wiedergewinnung ärztlicher Berufsfreiheit zu gewinnen.
Autor:
Horst-Görtz-Stiftungsinstitut
10098 Berlin
Zur Person:
Prof. Unschuld wurde 2017 vom NAV-Virchowbund mit der Kaspar-Roos-Medaille ausgezeichnet für seine Leistungen für den ärztlichen Berufsstand. Durch seine wissenschaftliche Arbeit und sein reiches Bild von der Tätigkeit des Arztes in zahlreichen Epochen und gesellschaftlichen Zusammenhängen hat Prof. Unschuld eine Definition der ärztlichen Freiberuflichkeit abgeleitet, die inzwischen einen deklaratorischen Charakter hat und damit Gegenwart und Zukunft prägt. Die drei Grundsätze der ärztlichen Freiberuflichkeit nach Prof. Unschuld sind
- das eigenständige Schaffen von Wissen,
- die unabhängige Anwendung des ärztlichen Wissens und eine eigene Berufsaufsicht sowie
- der Erhalt der Kontrolle über die ärztliche Vergütung.
Indem er diese Werte aufzeigt und die Akteure nennt, die sie gefährden, definiert er zugleich berufspolitische Maximen.
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (5) Seite 5
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.