Ambulante Versorgung Die Kommunen unterstützen

Kolumnen Autor: K.-D. Kossow

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Zu den Zielen für die Gestaltung von Gesundheitssystemen zählen Gleichmäßigkeit, Bezahlbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung nach dem Facharztstandard. Das gilt für die gesamte ambulante Versorgung durch Hausärzte und Spezialisten. Hier lauern Zielkonflikte. Eine flächendeckende Versorgung durch Subspezialisten in dünn besiedelten Gebieten überfordert ohnehin die Finanzierungsmöglichkeiten auch der reichsten Länder. Auch Fachärzte kleiner Gebiete werden nur ausnahmsweise ihr Auskommen in ländlichen Regionen finden. Die Gliederungsprinzipien der KBV für die Fachversorgung sind schon deshalb verfehlt, weil sie allenfalls in sehr dicht besiedelten Ballungsgebieten umsetzbar sind. Hinzu kommt, dass auf dem Lande ein doppelter Bruch des Solidarprinzips stattfindet. Einerseits zahlen Bürger und Betriebe dort entsprechend ihrem Einkommen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile in der gleichen Höhe wie in der Stadt. Andererseits bekommen sie als Gegenleistung nur ein ausgedünntes Versorgungsangebot. Besonders schlimm wird es, wenn auch Hausärzte nicht mehr vorhanden sind, weil Hausarztstellen vergeblich ausgeschrieben wurden.

Eine Lösung des Problems kann nicht darin bestehen, dass man die Kommunen auffordert, aus ihren regulären Haushalten Anreize zur Verfügung zu stellen, um Ärzte auf dem Land zur Niederlassung zu bewegen. Plausibler wäre es, wenn man nach einem Jahr vergeblicher Ausschreibung von im Bedarfsplan ausgewiesenen Arztsitzen den Kommunen Mittel durch das Bundesversicherungsamt zur Verfügung stellte, mit denen sie selbst Ausschreibungen tätigen können. Die Zahlungen des Bundesversicherungsamtes an die kommunalen Kassen könnte man von der Zeitdauer abhängig machen, in der der Vertragsarztsitz nicht besetzt worden ist. Sicher wäre dies eine tiefgreifende Systemänderung, weil bisher sowohl für die Bedarfsplanung als auch für Sicherstellungsmaßnahmen nahezu ausschließlich die gemeinsame Selbstverwaltung von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zuständig ist. Diese Organisationen geraten in einen Wettbewerb mit den Selbsthilfebemühungen der Kommunen. Mit diesem Wettbewerb werden aber nicht nur Suchprozesse nach Hausärztinnen und Hausärzten gestartet, sondern es wird darüber hinaus ein zusätzlicher Vertragswettbewerb eröffnet zwischen den Kollektivverträgen, zwischen den Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung und ihren Entscheidungen zur Umsetzung der Bedarfsplanung und einem kommunalen Versorgungssystem, welches auf Verträgen zwischen den Hausärzten und den Kommunen beruht. In diese Verträge könnten kommunale Krankenhäuser, Pflegedienste und andere Einrichtungen der kommunalen Daseinsfürsorge eingebettet werden.

Bevor man in Bezug auf die ländliche Versorgung durch Hausärzte resigniert, sollte man einem solchen alternativen Versorgungskonzept eine Chance geben.


Autor
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Ehrenvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands e. V.
28832 Achim

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2014; 36 (16) Seite 3
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.