Präoperativer Aufklärungsbogen Freibrief für mangelnde Sorgfalt und Ungeschicklichkeit?
Bei einer Bandscheiben-Op. sieht das z. B. so aus: Es kann kommen zu (Aufklärungsformular Diomed): Lähmungen der Beinmuskulatur, Lähmung der Blasen-, Darm- und Sexualfunktion, Verschlechterung des Seh- und Hörvermögens, Hirnblutung, Verletzung von Blutgefäßen und Organen wie Darm, Harnleiter, Samenleiter, Eileiter. Das sind alles Komplikationen, welche bei sorgfältiger Op.-Planung und Durchführung nicht auftreten sollten. Vom Operateur nicht ursächlich verursacht sind: Infektionen, Allergien bis zum Schock, Vernarbungen mit Dauerschmerzen, Thrombosen und Embolien."
Wenn man einen Handwerker holt und der bohrt in der Mauer die Wasserleitung an und das Zimmer steht unter Wasser, so haftet seine Firma. Wenn ein Arzt z. B. bei einer Bandscheibenoperation mit der Fräse abrutscht und den Rückenmarksschlauch mit den darin laufenden Nerven verletzt und wenn daraus eine Lähmung des Beines, der Blase und des Darms auftritt, haftet keine Versicherung. Denn man hat ja vorher unterschrieben, dass man nachher gelähmt sein kann und Blase und Darm nicht mehr funktionieren. Es ist unangenehm für den Chirurgen, aber schrecklich für den Patienten, dem außer den Schmerzen und der psychischen Belastung enorme Kosten erwachsen.
Die etwaig auftretenden Komplikationen sind nicht absichtlich, aber doch meistens durch Ungeschicklichkeit oder mangelnde Sorgfaltspflicht verursacht. Man könnte es auch als Freibrief für alle Chirurgen mit zwei linken Händen ansehen.
Wann spricht man von Kunstfehler? Dieser liegt vor, wenn der Arzt ganz ohne Zweifel gegen Behandlungsregeln und Erkenntnisse verstoßen hat. Beispiele: Zurücklassen von Tupfern oder Instrumenten im Op.-Gebiet, Verwechslung von Patienten, Gliedmaßen, Organen, Medikamenten und einige andere.
Ärzte zahlen eine nicht unbeträchtliche Summe für Haftpflichtversicherungen, und es ist nicht einzusehen, warum diese für die im Aufklärungsbogen unterschriebenen Komplikationen nicht herangezogen werden. Auch für unvorhersehbare Komplikationen wie Infektionen oder anaphylaktischen Schock sollte jemand haften, wie z. B. ein Versicherungsfonds von Versicherungen aller Spitäler und Sanatorien. Schadenersatzleistungen können einen Behandlungsfehler niemals ungeschehen machen, wohl aber dessen Auswirkungen lindern – auch bei einem Kollegen.
Autor:
A-8010 Graz
Dr. Fiala, Vorstandsmitglied der Steirischen Akademie für Allgemeinmedizin, ist seit 20 Jahren Leiter des Kongresses für Allgemeinmedizin in Graz. 6 Monate nach seiner Pensionierung erlitt er durch einen Unfall einen massiven Prolaps L3/4 li. ohne neurologische Ausfälle. Er wurde von einem Neurochirurgen operiert und erwachte mit einer Lähmung der li. UE und einem Hemicaudasyndrom. 2 weitere Operationen im Abstand von je 4 Wochen waren wegen Rezidiv und Kompression notwendig, konnten aber die Lähmung und Hemicauda nicht bessern. Ein Gutachter hat festgestellt, dass der Duralsack mit einer Fräse beschädigt und mehrere Nerven verletzt wurden.
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (3) Seite 5
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.