Klinikeinweisungen Hausärzte ohne Sachverstand?
Die Neuregelung, die vom G-BA gegen die Stimmen der KBV beschlossen wurde, sieht vor, dass Vertragsärzte künftig vor einer Krankenhauseinweisung alle ambulanten Behandlungsangebote als Alternative in Erwägung ziehen müssen. Das heißt, sie müssten sich über sämtliche Angebote vorab informieren.
Die KBV hält diese Vorschrift für überzogen. Sie hatte sich in den Beratungen dafür eingesetzt, dass Vertragsärzte bei der Abwägung, welche ambulanten Behandlungsformen alternativ zur Krankenhausbehandlung infrage kommen, nur die ihnen bekannten Behandlungsangebote berücksichtigen müssen. Für KBV-Vize Regina Feldmann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Vertragsärzte zuerst alternative Behandlungen abwägen, bevor sie einen Patienten in die Klinik schicken. Dass sie aber alle vorhandenen Optionen in Erwägung ziehen müssen, auch wenn sie diese gar nicht kennen können, sei im Praxisalltag nicht zu leisten. Zudem könne durch die Neuregelung das Risiko entstehen, dass Vertragsärzte sich im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für Krankenhauseinweisungen rechtfertigen müssen, warnt Feldmann.
Für den NAV-Virchowbund zeugt die Neufassung von großem Misstrauen gegenüber den niedergelassenen Ärzten. Der G-BA scheine insbesondere den Hausärzten nicht zuzutrauen, verantwortungsvoll mit den Ressourcen im Gesundheitswesen umzugehen. Der G-BA spreche damit den Hausärzten ihren medizinischen Sachverstand ab. Der Hausarztberuf werde so jedenfalls nicht attraktiver.
Ingolf Dürr
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (5) Seite 32
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.