Bürokratie-Abbau Nur ein Formular für AU und Krankengeld

Gesundheitspolitik Autor: Ingolf Dürr

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Derzeit existiert eine Vielzahl kassenindividuell ausgestalteter Auszahlscheine für Krankengeld. Mit einem neuen einheitlichen Formular zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll dieser ‚Wildwuchs‘ ab dem Jahr 2016 beendet und die Arbeit in den Praxen vereinfacht werden. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt. Wo soll

Die AU-Bescheinigung gehört neben dem Arzneimittelrezept zu den am häufigsten ausgestellten Formularen. Vertragsärzte hatten immer wieder auf den hohen Verwaltungsaufwand insbesondere mit dem Auszahlschein für Krankengeld hingewiesen. Mit der geplanten Änderung greift die KBV nun Vorschläge von Vertragsärzten auf.

Ab dem 1. Januar 2016 soll nun also der sogenannte Auszahlschein für Krankengeld (Muster 17) in die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) integriert werden. Auf dem neuen Muster 1 bescheinigen Vertragsärzte dann sowohl eine Arbeitsunfähigkeit während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.

Durchschlag auch für Patienten

Neu ist außerdem, dass Patienten künftig einen Durchschlag der Krankschreibung erhalten. Dieser enthält einen Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Die AU-Bescheinigung wird dafür um einen Durchschlag erweitert. Bislang erhalten nur die Krankenkasse und der Arbeitgeber eine Kopie.

Und noch ein Problem wird gelöst: Viele Ärzte stellen bisher im Krankengeldfall parallel zu Muster 17 auch Muster 1 aus, da die Patienten eine Bescheinigung für ihren Arbeitgeber brauchen. Durch die jetzt vereinbarte Lösung wird das Verfahren vereinfacht. Die doppelte Dokumentation fällt ebenso weg wie das handschriftliche Ausfüllen des Auszahlscheins – dieser war wegen seiner kassenindividuellen Ausgestaltung häufig nicht im Praxisverwaltungssystem hinterlegt.

Wichtiger Hinweis zum Krankengeld

Mit der Information zum Bezug von Krankengeld auf der neuen AU-Bescheinigung reagieren KBV und Krankenkassen darauf, dass Patienten in der Vergangenheit den Anspruch auf Krankengeld verloren haben, weil sie gegenüber ihrer Kasse ihre Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos nachgewiesen haben. Dafür entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Den Vertragsarzt sichert der Hinweis zudem vor möglichen Schadensersatzansprüchen ab.

Auf dem Patienten-Durchschlag der AU-Bescheinigung steht deshalb ab 2016 folgender Hinweis: „Achten Sie bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit auf einen lückenlosen Nachweis. Hierfür stellen Sie sich bitte spätestens an dem Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen AU-Bescheinigung folgt, bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vor. Bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung bei der Krankenkasse oder lückenhaftem Nachweis der AU droht Krankengeldverlust. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.“

Gesetzgeber vereinfacht Regelung zum Krankengeld

Der Hinweis berücksichtigt schon die Änderungen des Versorgungsstärkungsgesetzes. Die AU-Bescheinigung gilt danach künftig ab dem Tag der Ausstellung und nicht mehr wie bisher erst ab dem Folgetag. Dies bedeutet: Gilt eine AU-Bescheinigung zum Beispiel bis Dienstag, muss sich der Patient für eine Fortzahlung des Krankengeldes spätestens am Mittwoch erneut beim Vertragsarzt vorstellen und sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Dann erhält er ab Mittwoch weiter Krankengeld.

Dr. Ingolf Dürr

Quelle:
KBV

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (14) Seite 34
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.