Praxiskühlschrank Impfstoffe und andere gekühlte Medikamente richtig lagern
Praxisinhaber stellen sich immer wieder die Frage, ob zur Lagerung von Arzneimitteln wie Impfstoffen ein spezieller und nicht ganz billiger Medikamentenkühlschrank erforderlich ist. Nein, Pflicht ist ein solches Gerät nicht – ein Muss ist aber die Aufzeichnung und Dokumentation des Temperaturverlaufs im Kühlschrank.
Temperatur-Monitoring per Thermometer
Dies dient vor allem der Patientensicherheit. Das einfachste Verfahren dazu ist die Verwendung eines Minimum-Maximum-Thermometers. Damit lässt sich ausschließen, dass sich der Inhalt des Kühlschranks – etwa wegen eines Stromausfalls oder einer nicht richtig geschlossenen Tür – zu sehr erwärmt hat. Ein solches Thermometer muss man übrigens nicht beim Medizinhandel bestellen, man kann es auch in einer Aquaristikabteilung (z. B. im Bau- oder Gartenmarkt) kaufen.
Keine Vorgabe zur Art der Dokumentation
Unerlässlich ist in jedem Fall die schriftliche Dokumentation. Der Aufschrei "Oh nee, schon wieder Papier!" ist übertrieben, denn für eine Monatsdokumentation reicht ein DIN-A4-Blatt – das macht dann 12 Blätter im Jahr. Zudem ist nicht vorgeschrieben, wie dokumentiert werden muss. Man kann die Monatsblätter zum Beispiel auch einscannen oder die Temperaturtabelle direkt im PC anlegen und abspeichern. Den Ideen sind kaum Grenzen gesetzt – Hauptsache, die Temperatur wird wirklich jeden Morgen geprüft und der Nachweis kann auf Anfrage vorgelegt werden. Das muss auch sichergestellt sein, wenn die dafür zuständige Kollegin Urlaub hat. Inzwischen gibt es sogar schon Thermometer mit USB-Stick, der nur regelmäßig ausgelesen werden muss und dann den Temperaturverlauf noch genauer abbildet.
Mehr Aufwand für mehr Sicherheit
Morgens festzustellen: "Oh, wie schade, die Kühlschranktemperatur liegt bei 13 Grad, wir müssen alles entsorgen!" ist natürlich unter QM-Gesichtspunkten keine elegante Lösung – und auch nicht unter finanziellen, wenn eine Praxis viele und teure Impfstoffe lagert. Dann ist zu überlegen, einen Kühlschrank anzuschaffen, der an ein Alarmsystem angeschlossen ist und eine Warn-SMS auslöst, die z. B. der Praxisinhaber auf sein Handy bekommt. Was in diesem Fall zu tun ist, sollte vorher schon geplant sein – etwa in Form einer Vereinbarung mit der Lieferapotheke, dass diese auch einen Alarm bekommt und dann in ihrem Kühlschrank für den Sprechstundenbedarf der Praxis ein Kontingent vorhält. Auch ein paralleler Plan für den Fall, dass der Arzt im Urlaub ist, sollte vorhanden sein. Bestenfalls ist es dann so gesteuert, dass eine der MFAs den Alarm bekommt und ebenfalls weiß, was zu tun ist.
Autor:
www.medizinische-fachangestellte.de
Institut für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Universität Witten/Herdecke
58448 Witten
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Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (16) Seite 73
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.