EBM-Tipps NäPa oder VERAH – welche Leistungen kann man für sie ansetzen?
Allerdings ist die Abrechnung an bestimmte Voraussetzungen gebunden, was die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und die Praxisstruktur betrifft, und bedarf der Genehmigung durch die jeweilige KV. Sind diese Hürden genommen, können für die Hausbesuche der "NäPas" folgende Ziffern angesetzt werden:
03 062
ärztlich angeordnete Hilfeleistung in der Häuslichkeit in Abwesenheit des Arztes 17,05 Euro
03 063
Betreuung eines weiteren Patienten in der gleichen sozialen Gemeinschaft ("Mitbesuch") 12,53 Euro
Wegekosten sind hier mit eingerechnet und können daneben nicht angesetzt werden.
Welche Leistungen können aber neben diesen Ziffern abgerechnet werden? Dies sind alle abrechenbaren delegierbaren Leistungen, wie sie im Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ärzte) in Anlage 8 beschrieben werden. Denkbar sind hier
03 242
Durchführen von Demenztests 1,95 Euro
03 360
Geriatrisches Assessment 12,53 Euro
03 222
Anlegen des LZ-EKG 6,88 Euro
03 224
Anlegen des LZ-RR-Messgeräts 8,01 Euro
03 313
Kompressionstherapie bei CVI (je Bein, je Sitzung) 5,85 Euro
03 312
Behandlungskomplex Ulcus cruris (je Bein, je Sitzung) 5,65 Euro
Selbstverständlich gilt auch hier, dass der delegierende Arzt sich von der Qualifikation der Mitarbeiterinnen überzeugen und einen Überblick über die Therapie (z. B. bei längeren Wundbehandlungen) behalten muss, indem er zwischendurch selbst den Patienten aufsucht. Die Auswertung der Tests beim Assessment, die Interpretation von Langzeit-RR und -EKG bleiben auch weiterhin ärztliche Aufgabe und sind Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen.
Autor:
93152 Nittendorf
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (3) Seite 66
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.