Immundefizit Viermal jährlich gegen Grippe impfen?

Autor: Andreas Leischker

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Frage: Bei meiner 23-jährigen Patientin ist seit der Kindheit ein absolutes IgA-Defizit bekannt. Sie hat fast ganzjährig HNO- und pulmonale Infekte. Zufällig fiel auf, dass nach der Grippeimpfung immer eine zwei- bis dreimonatige infektfreie Phase folgt. Spricht etwas gegen eine viermalige Grippeimpfung im Jahr?

Antwort:

Die STIKO empfiehlt "Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion bzw. Immunsuppression" – also auch Menschen mit angeborenem IgA-Mangel – einmal jährlich im Herbst mit einem quadrivalenten Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination zu impfen.

Wenngleich keine Studien und deshalb auch keine Zulassung zu einer viermal jährlich applizierten Impfung gegen saisonale Influenza existieren, bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken: In den USA ist für über 65-jährige Patienten ein Influenzaimpfstoff mit vierfachem Antigengehalt verfügbar. Die Sicherheit dieses Impfstoffs mit vierfachem Antigengehalt ist durch randomisierte Doppelblindstudien nachgewiesen. Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr, die noch nie gegen Grippe geimpft wurden, sollten laut Fachinformation nach einem Zeitraum von mindestens vier Wochen eine zweite Dosis Influenzaimpfstoff erhalten – auch hier sind in den Studien keine schweren Nebenwirkungen beobachtet worden. Lokalreaktionen können generell bei wiederholten Impfungen häufiger auftreten.

Die STIKO schreibt zur Frage "Ist Überimpfen gefährlich?": Von zusätzlich verabreichten Impfstoffdosen geht in der Regel kein erhöhtes Risiko aus … In Ausnahmefällen kann es nach wiederholter Gabe von Totimpfstoffen zu Nebenwirkungen wie einer ausgeprägten lokalen Unverträglichkeitsreaktion mit schmerzhafter Schwellung und Rötung der betroffenen Extremität (sogenanntes Arthus-Phänomen) kommen. Diese selbstlimitierende Reaktion tritt am ehesten bei hohen vorbestehenden Serum-Antikörperkonzentrationen nach sehr häufigen Impfungen mit Tetanus- und/oder Diphtherietoxoid auf."


Da für die viermalige Impfung keine Zulassung besteht, handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorgehen um einen "individuellen Heilversuch". Ich würde wie folgt vorgehen:

  • Den Patienten darüber aufklären, dass für die viermal jährliche Impfung keine Zulassung existiert.
  • Den Patienten darüber informieren, dass Lokalreaktionen etwas häufiger auftreten können.
  • Die erste Impfung kann zu Lasten der GKV erfolgen, die übrigen auf einem Privatrezept verordnen. Der Patient kann versuchen, sich die Kosten von seiner Versicherung erstatten zu lassen.

Literatur:

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut – 2018/2019. Epidemiologisches Bulletin 23. August 2018, Nr. 34

Fachinformation Influsplit Tetra 2018/2019, Stand April 2018

Autor:
Facharzt für Innere Medizin
Alexianer Krefeld GmbH
47918 Krefeld

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (1) Seite 66
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.