Leichenschau Wann wird obduziert?
Antwort: Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, daher gibt es 16 verschiedene Bestattungsgesetze und auch entsprechend viele leicht unterschiedliche Formulare für die Todesbescheinigung. Nicht alle Formulare enthalten das Feld "Obduktion". In jedem Fall ist es nur eine Empfehlung des Arztes, der den Tod festgestellt und die Todesbescheinigung ausgefüllt hat. Ob eine Obduktion durchgeführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Zu diesem Zweck wird bei ungeklärten und unnatürlichen Todesfällen die Polizei hinzugerufen. Diese nimmt die Fakten zur Leiche und dem Fundort auf und gibt diese zusammen mit einer Empfehlung an die Staatsanwaltschaft weiter. Das Ergebnis der Obduktion bekommt zunächst einmal nur die Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Ermittlungen kann ein Arzt bei berechtigtem Interesse nachfragen, ob er die Ergebnisse der Obduktion erfahren darf. Diese Anfrage richtet man am einfachsten an die zuständige Rechtsmedizin.
Autor:
79104 Freiburg
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (9) Seite 54
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