Anzeige
FAQ: Fragen und Antworten zu Registrierung, Login und EFN
- Warum muss ich mich bei medical-tribune.de registrieren?
- Wie schließe ich die Registrierung ab?
- Ist die Nutzung von medical-tribune.de kostenlos?
- Was ist die EFN?
- Weshalb muss ich einen Berufsnachweis erbringen bzw. meine EFN angeben?
- Was gilt als Berufsnachweis und in welcher Form kann ich einen Berufsnachweis zukommen lassen?
- Ich habe mein Passwort vergessen – was tun?
- Was mache ich, wenn ich weder Passwort noch Benutzernamen zur Hand habe oder sich meine E-Mail-Adresse geändert hat?
- Ich weiß nicht, ob ich bereits registriert bin.
- Woher bekomme ich mein Passwort?
- Wie kann ich mein Passwort ändern?
- Wo kann ich meine persönlichen Daten einsehen bzw. ändern?
- Wie kann ich meinen Account löschen?
- Wie kann ich meine Rechnungs- oder Lieferadresse für den Bezug von Fachzeitungen ändern?
- Wie kann ich einen Fach-Newsletter abonnieren?
- Wo finde ich die Nutzungsbedingungen/AGB?
- Wo finde ich die Datenschutzbestimmungen?
- Ich habe keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Warum muss ich mich bei medical-tribune.de registrieren?
medical-tribune.de enthält medizinische und pharmazeutische Inhalte für Fachkreise. Nach §10 Heilmittelwerbegesetz dürfen wir einige Informationen nur engeren medizinischen Fachkreisen wie Ärzten oder Apothekern zugänglich machen. Daher benötigen wir eine vollständige Registrierung, inklusive eines Berufsnachweises bestimmter medizinischer Fachgruppen. Sie können Ihren Berufsnachweis durch die Angabe ihrer „Einheitlichen Fortbildungsnummer“ (EFN) erbringen.Wie schließe ich die Registrierung ab?
Nach Ihrer Registrierung schicken wir Ihnen aus Sicherheitsgründen einen Bestätigungslink per E-Mail. Um Ihre Registrierung abzuschließen und Ihr Nutzerkonto zu aktivieren müssen Sie auf diesen Link klicken. Diese Bestätigung müssen Sie innerhalb von 24 Stunden durchführen, andernfalls ist eine erneute Registrierung notwendig.Ist die Nutzung von medical-tribune.de kostenlos?
Ja, ihr Nutzerkonto, das vollständige Lesen der Beiträge sowie die Abos unserer Newsletter sind vollkommen kostenfrei.Was ist die EFN?
"EFN" steht für "Einheitliche Fortbildungsnummer" (manchmal auch "Barcode"-Nummer genannt) und sie wird von den deutschen Ärztekammern in Deutschland ausgegeben. Sie dient der eindeutigen Identifizierung und gilt bei der Registrierung auf medical-tribune.de als Berufsnachweis.Weshalb muss ich einen Berufsnachweis erbringen bzw. meine EFN angeben?
Die Angabe Ihrer EFN ist für uns sehr wichtig, denn so gewährleisten wir aus rechtlichen Gründen die Einhaltung der HWG-Richtlinien und können dafür sorgen, dass Ihnen als Ärztin/Arzt bzw. als Mitglied der medizinischen Fachgruppen alle Inhalte zugänglich gemacht werden können. Diese Angabe ist stets notwendig, unabhängig davon, ob Sie nur etwas in unserem Shop bestellen möchten oder die Inhalte von medical-tribune.de lesen möchten. Ohne die Bestätigung Ihres Berufsstatus dürfen wir den Login leider nicht aufrechterhalten.Was gilt als Berufsnachweis und in welcher Form kann ich einen Berufsnachweis zukommen lassen?
Die medizinischen Inhalte von medical-tribune.de sind medizinischen Fachkreisen vorbehalten, und aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, die entsprechende Berufszugehörigkeit zu überprüfen. Bitte reichen Sie uns daher zeitnah nach oder bei der Registrierung einen Berufsnachweis ein. Bitte geben Sie bei der Registrierung Ihre EFN an. Verfügen Sie über keine EFN, haben Sie die Möglichkeit einen Nachweis bei der Registrierung als als Dokument hochzuladen. Oder Sie senden den Nachweis per E-Mail an uns: mtd-online@medtrix.group. Nach Überprüfung wird Ihr Zugang dauerhaft freigeschaltet. Sollte Ihr Zugang bereits aufgrund des fehlenden Zugangs gesperrt gewesen sein, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns. Als Berufsnachweise gelten z.B.:- Die Eingabe der „Einheitlichen Fortbildungsnummer“ (EFN oder "Barcodenummer") für Ärzte. Ihre EFN können Sie bei der Online-Registrierung direkt angeben und sind damit direkt als zu den med. Fachkreisen gehörig verifiziert.
- Approbationsurkunde, Arztausweis, Rezept oder Klinikbriefbogen mit Arztstempel
- Studentenausweis, Abschlusszeugnis, Diplom
- Presseausweis
- Bestätigung vom Arbeitgeber über die Anstellung (Klinik, Apotheke, Pflegedienst, Institution, Industrie etc.)