Arzt und Recht Änderungen bei steuerfreien Sachbezügen

Autor: Sabine Mack

Ab Januar steigt die Grenze für steuerfreie Sachbezüge auf 50,– € pro Monat. Gleichzeitig werden nur noch Sachleistungen anerkannt, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und bei denen der Akzeptanzkreis begrenzt ist oder das Angebot. Und beim Corona-Bonus heißt es sputen!

Erhält der Mitarbeiter vom Arbeitgeber ­eine ganz bestimmte „Sache“ wie z. B. ­Waren und Dienstleistungen, Wohnung oder Kost, können solche Sachbezüge steuerfrei bleiben. Deshalb sind sie ein beliebtes Instrument, um den eigenen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt noch etwas bieten zu können. In den meisten Fällen erfolgt das in Form von Gutscheinen oder Geldkarten. Dafür zwingend notwendig: Die steuerbefreiten Sachbezüge werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, nicht als (Teil-)Ersatz geleistet.

Obergrenze steigt zum 1. Januar

Bisher durften solche steuerfreien Sachbezüge für Arbeitnehmer nicht mehr als 44,– € im Monat pro Person umfassen. Ab dem 1. Januar 2022 steigt…

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