Ärztliche Werbung und Marketing im Wandel
Noch in der ersten Hälfte der 80er sahen die meisten Praxisinhaber keine Notwendigkeit, zu Marketingmaßnahmen zu greifen oder aktiv zu werben. Weiterhin erachtete man dies vielfach noch als unärztlich, das Kammerrecht war estriktiv. Klar, es gab kleine Tricks: Das Schalten einer Stellenanzeige, auch wenn man gar keine Helferin brauchte, oder die Suche nach einem Praxisvertreter im Lokalblatt, obwohl man den da eher nicht findet.
Nicht jeder mochte die restriktiven Vorgaben bei der Größe des Praxisschildes einhalten, was zuweilen zu nächtlichen Besuchen von Konkurrenten mit Zollstock und anschließender anonymer Anzeige bei der Kammer führte.
Honorardeckel und Niederlassungswelle
1985/86 wurde…
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